Arten
der Hörschädigung




Es gibt verschiedene Arten von Hörschädigungen: leicht schwerhörig
mittelgradig schwerhörig
hochgradig schwerhörig (resthörig)
Taubheit (gehörlos)

Leicht schwerhörig Leicht Schwerhörige fallen in der Öffentlichkeit selten auf. Die Kommunikation mit der »hörenden Welt« bereitet ihnen fast keine Probleme. Leicht Schwerhörige können wie Hörende telefonieren und besitzen selten ein Hörgerät.
Mittelgradig schwerhörig Die mittelgradig Schwerhörigen haben es schwerer. Sie sind häufiger auf eine Hörhilfe angewiesen. Die Verständigung mit der »hörenden Welt« ist für sie etwas problematischer. Wenn es in ihrem Umfeld sehr laut ist (z. B. in Discos, Parties, Vorlesungen, usw.),  müssen mittelgradig Schwerhörige sich sehr konzentrieren, um den Gesprächpartner gut verstehen zu können.
Hochgradig an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit (resthörig) Diese Hörschädigung grenzt sehr nah an die Taubheit. Die Resthörigen können ohne ein Hörgerät keine Geräusche hören. Um mit anderen Leute kommunizieren zu können, müssen sie das Gesagte von den Lippen ablesen. In lauten bzw. dunklen Räumen sind sie benachteiligt. In der Dunkelheit können die Resthörigen die Lippen nicht mehr so gut sehen. Telefonieren kann die betroffene Person nicht oder zumindest nur sehr schwer.
Taubheit (gehörlos) Wie das Wort schon sagt: man hört nichts mehr. Die Gehörlosen sind auf die Gebärdensprache bzw. auf das Lippenablesen angewiesen. Die Kommunikation mit der »hörenden Welt« bereitet ihnen oft Probleme, da der Hörende die Gebärdensprache selten beherrscht.

[nächste Seite] [Home] [Gästebuch]